- Zeuge
- Zeu·ge der; -n, -n; 1 jemand, der dabei (anwesend) ist, wenn etwas, besonders ein Verbrechen oder ein Unfall, geschieht <ein unfreiwilliger, zufälliger Zeuge (von etwas); Zeuge eines Gesprächs, eines Einbruchs, eines Verkehrsunfalls usw sein, werden>|| -K: Augenzeuge, Ohrenzeuge; Tatzeuge, Unfallzeuge2 jemand, der vor Gericht (aus)sagt, was er, besonders im Zusammenhang mit einem Verbrechen, gesehen oder gehört hat oder von einer Person weiß <ein Zeuge der Anklage, der Verteidigung; ein zuverlässiger, glaubwürdiger Zeuge; als Zeuge aussagen, auftreten, erscheinen, vorgeladen werden; Zeugen beibringen, (vor)laden, vernehmen; jemanden als Zeugen hören, einvernehmen; den Zeugen vereidigen>: Die Aussage des Zeugen belastete den Angeklagten schwer|| K-: Zeugenaussage, Zeugenbefragung, Zeugeneid, Zeugeneinvernahme, Zeugenvernehmung, Zeugenvorladung|| -K: Belastungszeuge, Entlastungszeuge, Hauptzeuge3 jemand, der bei einer wichtigen Handlung dabei ist und dies durch seine Unterschrift bestätigt <ein Testament vor Zeugen abfassen, eröffnen; etwas im Beisein von Zeugen tun>: ein Zeuge bei einem Vertragsabschluss, bei einer Trauung|| -K: Taufzeuge, Trauzeuge|| NB: der Zeuge; den, dem, des Zeugen|| hierzu Zeu·gin die; -, -nen|| ⇒↑bezeugen
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.